Ablauf 

Bei Interesse nehmen Sie gerne per E-Mail Kontakt mit mir auf. Ich melde mich bei Ihnen zurück, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Vor der eigentlichen Therapie erfolgen in der Regel das Erstgespräch sowie bis zu vier probatorische Sitzungen. Hierbei können wir uns persönlich kennenlernen, die diagnostische Abklärung kann erfolgen und das weitere Vorgehen besprochen werden. Neben der Klärung, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und gewünscht ist, soll hier auch die Passung und Chemie zwischen Patient*in und Therapeutin überprüft werden. 
 
Nach diesen ersten Sitzungen kann ein Antrag auf eine psychotherapeutische Behandlung bei dem entsprechenden Kostenträger gestellt werden. 
 
Therapiesitzungen dauern meist 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich statt. Die gesamte Dauer einer Therapie kann sehr variieren und ist abhängig von der Erkrankung selbst, vom Therapiefortschritt sowie von der Kostenübernahme. 
 


Kosten

Private Krankenversicherungen

Bei entsprechender Indikation werden die Kosten für eine Psychotherapie von privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Kostenübernahme ist von Ihrem Vertrag mit Ihrer Krankenkasse abhängig, weshalb es vor Therapiebeginn empfehlenswert ist, die Bedingungen für die Kostenübernahme abzuklären. 

 

Gesetzliche Krankenversicherungen

Da kein kassenärztlicher Versorgungsauftrag besteht, übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen potenziell erst nach einem Antrag auf Kostenerstattungsverfahren die Kosten für Psychotherapie in dieser Praxis. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre Krankenkasse nach §13 Abs.3 SGB V verpflichtet ist, Ihnen eine Psychotherapie in einer Privatpraxis zu erstatten, sofern Sie nachweisen können, dass Sie keinen Therapieplatz bei einem kassenärztlichen Psychotherapeuten in zumutbarer Wartezeit und angemessener Entfernung bekommen können. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in dieser Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer und/oder sprechen Sie mich an. Ich unterstütze Sie bei der Antragsstellung gerne.  
 

Beihilfeberechtigte

Bei entsprechender Indikation werden bis zu 80% der Kosten für eine Psychotherapie übernommen. Eine zusätzliche private Krankenversicherung übernimmt je nach Vertrag in der Regel die zusätzlichen Kosten. Informieren Sie sich bitte vorab über die Bedingungen der Kostenübernahme. Nach den ersten fünf probatorischen Terminen wird ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie bei Ihrer Beihilfestelle gestellt. 
 

Selbstzahler*in

Natürlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst tragen. Hierbei richtet sich die Vergütung nach dem 2,6 fachen Steigerungssatz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Formalitäten mit Krankenkassen sind für Sie in diesem Fall irrelevant. Selbstgetragene Psychotherapiekosten sowie die entsprechenden Fahrtkosten können in der Rubrik ‚außergewöhnliche Belastungen‘ steuerlich geltend gemacht werden. 
 

Bundeswehrmitarbeiter*in sowie Ihre Familienmitglieder

Bei entsprechender Indikation werden die Kosten für eine Psychotherapie von der Bundeswehr übernommen. Hierzu wird eine von Ihrem Truppenarzt ausgefüllte Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) benötigt, welche dann genehmigt werden muss.